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Computerguide by
Computermagic, its not a bug, its a feature!
Pfarrer-Rauscher-Str. 15, 94357
Konzell, Telefon: 09963-290 780, Fax: 069-133 0610 8201, E-Mail:
info@computermagic.de
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Computermagic
hat sie entwickelt, die weltweit größte Enzyklopädie rund um die
Computertechnologie ! |
Computermagic
e. V.
der
Computerverein
für jung
und alt
Wir alle
sind
einsame
Reisende
in einer
von
Feinden
strotzenden
Welt,
und wir
alle
brauchen
etwas
Geistiges,
um uns
daran
festzuhalten,
und ohne
allzu
sentimental
zu
werden,
glauben
wir fest
daran,
dass wir
einander
brauchen.
So wie
der Mann
ein
Auto,
Bon den
Jovi und
die
Katze
ihr
Katzenhaus
braucht,
so
braucht
der/die
Computeranwender(in)
eine
geeignete
und
zuverlässige
Anlaufstelle
bei
allen
Fragen,
die die
Computer-technologie
betreffen;
und es
gibt,
Elektronikkurse
sei
Dank, in
der
großen
Gemeinde
der
Computerbenutzer
nicht
nur
verkniffene
oder
abgehobene
Freaks,
sondern
auch
ganz
stinknormale
und
nette
Anwender,
die
einfach
nur Spaß
an ihrem
Gerät
haben
wollen
und auch
für
selbstverständliche
Dinge
noch
aufgeschlossen
und
dankbar
sind.
Computermagic
bietet
Ihnen
kostenlose
Hilfestellung
sowie
Anleitung
>>
bei
allen
Fragen
rund um
den
Rechner
und
dessen
Peripherie
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Hard-
und
Software-Optimierung
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Tricks
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persönlichen
Homepage
nach
Ihren
Wünschen
SATZUNG
des
Computer-Vereins
"its
Computermagic
e.V."
vom
27.03.2003
§ 1
Der
Verein
trägt
den
Namen:
its
Computermagic
e. V.
§ 2
Der
Verein
soll in
das
Vereinsregister
eingetragen
werden.
Sitz des
Vereins
ist
94357
Konzell
(Pfarrer-Rauscher-Str.
15)
§ 3
1. Der
Verein
ist
selbstlos
tätig;
er
verfolgt
keine
eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Zweck
des
Vereins
ist es,
computerbegeisterte
Anwender(innen)
und
deren
Geselligkeit
zu
fördern.
Der
Verein
veranstaltet
hierzu
bei
Bedarf
Ausstellungen,
Vorträge,
Diskussionen,
Veranstaltungen
und
führt
alle ihm
zur
Erreichung
des
Vereinszwecks
geeignet
erscheinenden
Maßnahmen
durch.
Zu
diesem
Zweck
veranstaltet
der
Verein
je nach
Bedarf
auch
öffentliche
Veranstaltungen
und
diverse
andere
Nebenleistungen
wie z.B.
bei
Bedarf
auch die
Erstellung
einer
eigenen
Vereinszeitschrift.
3.
Mittel
des
Vereins
sollen
nur für
die
satzungsmäßigen
Zwecke
verwendet
werden.
Die
Mitglieder
erhalten
in ihrer
Eigenschaft
als
Mitglied
keine
Zuwendungen
aus
Mitteln
des
Vereins.
Sie
haben
bei
ihrem
Ausscheiden
keinerlei
Ansprüche
an das
Vereinsvermögen.
§ 4
1.
Mitglieder
können
alle
natürliche
sowie
juristische
Personen
werden,
ein
Mindest-
oder
Höchstalter
ist
nicht
vorgesehen.
2. Die
Mitgliedschaft
wird
durch
einen
schriftlichen
Beitrittsantrag
beantragt,
über den
der
Vorstand
alleine
entscheidet.
3.
Mitgliedsbeiträge
sind
nicht
vorgesehen,
der
Verein
finanziert
sich aus
freiwilligen
Mitteln
und
Zuwendungen.
Hierfür
ist vom
Vorstand
bei
einer
Bank
oder
Sparkasse
ein so
genanntes
Guthabenkonto
anzulegen.
§ 5
1. Die
Mitgliedschaft
erlischt
bzw.
endet
durch
Tod,
Austritt
oder
durch
Ausschluß.
2. Der
Austritt
erfolgt
mit
einer
Frist
zum
jeweiligen
Monatsende
durch
die
schriftliche
Erklärung
an den
Vorstand.
3. Über
einen
Ausschluss
entscheidet
der
Vorstand
durch
einen
schriftlichen
Bescheid.
Der
Beschluss
ist mit
Gründen
versehen
dem
Mitglied
mittels
eingeschriebenen
Briefes
bekannt
zu
geben.
Vor der
Beschlussfassung
ist dem
Mitglied
unter
Setzung
einer
angemessenen
Frist
Gelegenheit
zu
geben,
sich vor
dem
Vorstand
persönlich
oder
schriftlich
zu
rechtfertigen.
4. Der
Ausschluss
ist
zulässig,
wenn das
Mitglied
in
erheblichem
Umfang
gegen
die
Interessen
des
Vereins
verstößt.
§ 6
Vorstand
und
Geschäftsführung
des
Vereins
können
wegen
Ihrer
Tätigkeit
im
Interesse
des
Vereins
weder
von
seinen
Mitgliedern
selbst
in
Anspruch
genommen
werden,
noch vor
Gericht
verklagt
werden.
§ 7
1.
Organe
des
Vereins
sind der
Vorstand
und die
Mitgliederversammlung.
2. Der
Vorstand
besteht
aus dem
Vorsitzenden,
einem
stellvertretenden
Vorsitzenden
und dem
Kassenwart,
der
gleichzeitig
Schriftführer
ist.
3. Von
den
Vorstandsmitgliedern
bilden
den
Vorstand
im Sinne
des § 26
BGB der
Vorsitzende
und der
stellvertretende
Vorsitzende.
4.
Gerichtlich
und
außergerichtlich
wird der
Verein
durch
den
Vorsitzenden
allein
oder
durch
den
stellvertretenden
Vorsitzenden
gemeinsam
mit dem
Vorsitzenden
vertreten.
5. Ein
Vorstandsbeschluss
kann auf
schriftlichem
Wege
gefasst
werden,
wenn die
vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder
ihre
Zustimmung
zu der
zu
beschließenden
Regelung
erklären.
Ansonsten
genügt
die
einfache
Stimmenmehrheit
der
vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglieder.
6. Der
Vorstand
wird von
der
Mitgliederversammlung
mit der
absoluten
Mehrheit
auf
jeweils
zehn
Jahre
gewählt.
7. Die
Abberufung
des
Vorstandes
oder
einzelner
Mitglieder
des
Vorstandes
kann nur
durch
eine
Stimmenmehrheit
von 4/5
der
anwesenden
Mitglieder
erfolgen,
die
mindestens
eine
Mehrheit
von 2/3
aller
Mitglieder
des
Vereins
sein
müssen.
8. In
der
Mitgliederversammlung
hat
jedes
Mitglied
eine
Stimme.
9. Die
ordentliche
Mitgliederversammlung
findet
einmal
im
Kalenderjahr
statt.
Sie
beschließt
über die
Entlastung
des
Vorstandes,
die Wahl
des
Vorstandes,
sobald
diese
ansteht,
über die
Höhe der
Mitgliederbeiträge
und über
etwaige
Satzungsänderungen.
Diese
Entscheidungen
erfolgen
nur mit
der
absoluten
Mehrheit
der
anwesenden
Mitglieder.
Änderungen
und
Ergänzungen
der
Satzung
können
nur mit
2/3
Mehrheit
aller
anwesenden
Mitglieder
erfolgen.
10. Die
Mitgliederversammlung
(ordentliche
wie
außerordentliche)
bedarf
zu ihrer
Beschlußfähigkeit
der
Teilnahme
von
mindestens
drei
Mitgliedern.
11. Zur
rechtsverbindlichen
Vertretung
genügt
die
gemeinsame
Zeichnung
durch
zwei
Mitglieder
des
Vorstandes.
12. Die
Einberufung
zu allen
Mitgliederversammlungen
erfolgt
durch
den
Vorstand
mit
einer
Frist
von
einer
Woche
schriftlich
unter
Bekanntgabe
der
Tagesordnung.
Die
Frist
beginnt
mit dem
auf die
Absendung
des
Einladungschreibens
folgenden
Tages.
13. Über
die
Mitgliedsversammlung
ist eine
vom
Vorsitzenden,
oder
seinem
Stellvertreter,
oder vom
Schriftführer
oder
aber von
einem
von der
Versammlung
gewählten
Schriftführer
zu
fertigende
Niederschrift
aufzunehmen.
Das
Protokoll
ist vom
jeweiligen
Versammlungsleiter
und vom
Verfasser
zu
unterzeichnen.
§ 8
1. Eine
Auflösung
des
Vereins
kann nur
in einer
besonderen,
zu
diesem
Zweck
mit
einer
Frist
von
einem
Monat
einzuberufenen
außerordentlichen
Mitgliederversammlung
mit
einer
Mehrheit
von 2/3
der
Mitglieder
beschlossen
werden.
2. Zur
Erledigung
der
Geschäfte
kann der
Vorsitzende
im
Einvernehmen
mit dem
Vorstand
einen
Geschäftsführer
bestellen,
der dem
Vorstand
und der
Mitgliederversammlung
verantwortlich
ist.
§ 9
1. Bei
der
Auflösung
des
Vereins
fällt
das
Vereinsvermögen
auf die
zugehörigen
Mitglieder.
§ 10
1.
Geschäftsjahr
ist das
Kalenderjahr.
2.
Gerichtsstand
ist der
Sitz des
Verbandes.
Einstimmig
beschlossen
und
verkündet
am 27.
März
2003
- Der
Vorstand
1.ter
Vorsitzender
Herr
Karl-Werner
Luven
2.te
Vorsitzende
Frau
Susanne
Nottmeier
(Der
Verein
wurde
eingetragen
in das
Vereinsregister
des
Amtsgerichtes
Straubing,
VR 945
vom 21.
Juli
2003)
Kosten
Ein
Beitritt
in den
Computerclub
ist über
zwei
Wege
möglich:
einer
kostenlosen
Mitgliedschaft
>>
zum
Antrag
einer
kostenpflichtigen
Mitgliedschaft
incl.
des
jeweils
aktuellen
Computerguide,
der
nicht im
Handel
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(Bernd M. aus Berlin)
beschreibt den
Computerguide
folgendermaßen:
.. habe durch Zufall die Demo-Version 2002SE
auf einer Heft-CD gefunden und war angenehm
überrascht, zumal mir der Computerguide gleich
bei einer Fehlersuche geholfen hat.
Bei dermaßen viel Softwareschrott und unnötig
viel bedrucktem Papier heutzutage ist Ihr
Computerguide mit Abstand das Beste, was mir in
den letzten Jahren begegnet ist.
Allein die intelligente Benutzeroberfläche
stellt alles in den Schatten (ich benutze häufig
Nachschlagewerke aus anderen Bereichen und
ärgere mich über Such- und Wartezeiten sowie
unnötiges Mausgeklicke).
Mit wenigen Worten: Ihr Werk ist revolutionär,
vorbildlich und genial!
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Weitere
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Wichtiges Info für Abmahner:
Sollten Teile dieser Homepage gegen geltendes Recht
verstoßen, so bittet der verantwortliche Autor, Herr
Arthur Neumann (arthur@computermagic.de)
um eine "Wissensmeldung", um den Stein des Anstoßes
entfernen zu können!
Im Falle wettbewerbsrechtlicher oder ähnlicher Probleme
bittet der Autor zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite
und Kosten darum, ihn bereits im Vorfeld zu
kontaktieren.
>>
Bitte beachten:
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne
vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der
Schadensminderungspflicht als unbegründet
zurückgewiesen.
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Germany/Deutschland
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