| | Computerguide by Computermagic, its not a bug, its a feature! Pfarrer-Rauscher-Str. 15, 94357 Konzell, Telefon: 09963-290 780, Fax: 069-133 0610 8201, E-Mail: info@computermagic.de | | | | | Computermagic hat sie entwickelt, die weltweit größte Enzyklopädie rund um die Computertechnologie ! | Computermagic e. V. der Computerverein für jung und alt Wir alle sind einsame Reisende in einer von Feinden strotzenden Welt, und wir alle brauchen etwas Geistiges, um uns daran festzuhalten, und ohne allzu sentimental zu werden, glauben wir fest daran, dass wir einander brauchen. So wie der Mann ein Auto, Bon den Jovi und die Katze ihr Katzenhaus braucht, so braucht der/die Computeranwender(in) eine geeignete und zuverlässige Anlaufstelle bei allen Fragen, die die Computer-technologie betreffen; und es gibt, Elektronikkurse sei Dank, in der großen Gemeinde der Computerbenutzer nicht nur verkniffene oder abgehobene Freaks, sondern auch ganz stinknormale und nette Anwender, die einfach nur Spaß an ihrem Gerät haben wollen und auch für selbstverständliche Dinge noch aufgeschlossen und dankbar sind. Computermagic bietet Ihnen kostenlose Hilfestellung sowie Anleitung >> bei allen Fragen rund um den Rechner und dessen Peripherie >> Hard- und Software-Optimierung >> Tipps & Tricks bei Hard- und Softwarefragen >> Hilfestellung bei Rechnerproblemen und bei Fehlermeldungen >> Anleitungen zur Installation von Software oder Hardwareaufrüstung >> Erstellung Ihrer persönlichen Homepage nach Ihren Wünschen SATZUNG des Computer-Vereins "its Computermagic e.V." vom 27.03.2003 § 1 Der Verein trägt den Namen: its Computermagic e. V. § 2 Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Sitz des Vereins ist 94357 Konzell (Pfarrer-Rauscher-Str. 15) § 3 1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck des Vereins ist es, computerbegeisterte Anwender(innen) und deren Geselligkeit zu fördern. Der Verein veranstaltet hierzu bei Bedarf Ausstellungen, Vorträge, Diskussionen, Veranstaltungen und führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durch. Zu diesem Zweck veranstaltet der Verein je nach Bedarf auch öffentliche Veranstaltungen und diverse andere Nebenleistungen wie z.B. bei Bedarf auch die Erstellung einer eigenen Vereinszeitschrift. 3. Mittel des Vereins sollen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. § 4 1. Mitglieder können alle natürliche sowie juristische Personen werden, ein Mindest- oder Höchstalter ist nicht vorgesehen. 2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Beitrittsantrag beantragt, über den der Vorstand alleine entscheidet. 3. Mitgliedsbeiträge sind nicht vorgesehen, der Verein finanziert sich aus freiwilligen Mitteln und Zuwendungen. Hierfür ist vom Vorstand bei einer Bank oder Sparkasse ein so genanntes Guthabenkonto anzulegen. § 5 1. Die Mitgliedschaft erlischt bzw. endet durch Tod, Austritt oder durch Ausschluß. 2. Der Austritt erfolgt mit einer Frist zum jeweiligen Monatsende durch die schriftliche Erklärung an den Vorstand. 3. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid. Der Beschluss ist mit Gründen versehen dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand persönlich oder schriftlich zu rechtfertigen. 4. Der Ausschluss ist zulässig, wenn das Mitglied in erheblichem Umfang gegen die Interessen des Vereins verstößt. § 6 Vorstand und Geschäftsführung des Vereins können wegen Ihrer Tätigkeit im Interesse des Vereins weder von seinen Mitgliedern selbst in Anspruch genommen werden, noch vor Gericht verklagt werden. § 7 1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart, der gleichzeitig Schriftführer ist. 3. Von den Vorstandsmitgliedern bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. 4. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Vorsitzenden vertreten. 5. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. Ansonsten genügt die einfache Stimmenmehrheit der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. 6. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit der absoluten Mehrheit auf jeweils zehn Jahre gewählt. 7. Die Abberufung des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes kann nur durch eine Stimmenmehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erfolgen, die mindestens eine Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder des Vereins sein müssen. 8. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. 9. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, sobald diese ansteht, über die Höhe der Mitgliederbeiträge und über etwaige Satzungsänderungen. Diese Entscheidungen erfolgen nur mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen und Ergänzungen der Satzung können nur mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erfolgen. 10. Die Mitgliederversammlung (ordentliche wie außerordentliche) bedarf zu ihrer Beschlußfähigkeit der Teilnahme von mindestens drei Mitgliedern. 11. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes. 12. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungschreibens folgenden Tages. 13. Über die Mitgliedsversammlung ist eine vom Vorsitzenden, oder seinem Stellvertreter, oder vom Schriftführer oder aber von einem von der Versammlung gewählten Schriftführer zu fertigende Niederschrift aufzunehmen. Das Protokoll ist vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Verfasser zu unterzeichnen. § 8 1. Eine Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden. 2. Zur Erledigung der Geschäfte kann der Vorsitzende im Einvernehmen mit dem Vorstand einen Geschäftsführer bestellen, der dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich ist. § 9 1. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen auf die zugehörigen Mitglieder. § 10 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Gerichtsstand ist der Sitz des Verbandes. Einstimmig beschlossen und verkündet am 27. März 2003 - Der Vorstand 1.ter Vorsitzender Herr Karl-Werner Luven 2.te Vorsitzende Frau Susanne Nottmeier (Der Verein wurde eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Straubing, VR 945 vom 21. Juli 2003) Kosten Ein Beitritt in den Computerclub ist über zwei Wege möglich: einer kostenlosen Mitgliedschaft >> zum Antrag einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft incl. des jeweils aktuellen Computerguide, der nicht im Handel erhältlich ist >> zur Bestellung | Computerguide neue Version 2008 ab sofort verfügbar: >> Der Computerguide 2008 >> Der Computerguide 2008 im direkten Vergleich >> Kunden beurteilen den Computerguide >> Sie benötigen professionelle und verständliche Hilfe? >> Sie benötigen ausführliche Infos, etwa zu Windows Vista? >> Service-Pack 2 beeinträchtigt Computerguide-Anzeige - Ps.: Ein Kunde (Bernd M. aus Berlin) beschreibt den Computerguide folgendermaßen: .. habe durch Zufall die Demo-Version 2002SE auf einer Heft-CD gefunden und war angenehm überrascht, zumal mir der Computerguide gleich bei einer Fehlersuche geholfen hat. Bei dermaßen viel Softwareschrott und unnötig viel bedrucktem Papier heutzutage ist Ihr Computerguide mit Abstand das Beste, was mir in den letzten Jahren begegnet ist. Allein die intelligente Benutzeroberfläche stellt alles in den Schatten (ich benutze häufig Nachschlagewerke aus anderen Bereichen und ärgere mich über Such- und Wartezeiten sowie unnötiges Mausgeklicke). Mit wenigen Worten: Ihr Werk ist revolutionär, vorbildlich und genial! >> Weitere Kundenbeurteilungen!
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